Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von EU-Kraftfahrzeugen.
Es gelten nur schriftliche
Absprachen und Vereinbarungen.
Die Ausstattung des Fahrzeuges
richtet sich nach der im Vermittlungsauftrag aufgeführten, weitere Ausstattungen
und Ausführungen richten sich nachdem Modus des jeweiligen Auslieferungslandes.
Die Fahrzeuge werden zulassungsfertig,
mit deutschem Kfz-Brief ausgeliefert.
Die Garantie richtet sich nach den jeweiligen Herstellerbedingungen, Gewährleistungsansprüche
sind an die Vertragshändler der Herstellerwerke zu richten. Preisänderungen
(max.3%), Konstruktions- oder Formänderungen, sowie Änderung des Lieferumfanges
seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen
für den Käufer zumutbar sind.
Der Lieferant ist von der Lieferung freigestellt: -wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten
nicht geliefert wird, - wenn unvorhergesehen eine deutliche Preiserhöhung
vom Lieferanten vorgenommen wird, -wenn ein Import durch Gesetzesänderung
wesentlich erschwert wird.
Ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Alle Liefertermine verstehen sich unverbindlich.
Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten,
kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist
von der Bestellung zurücktreten.
Der Käufer kann einen Verzugsschaden nur geltend machen, wenn dem Vermittler
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung über
die Bereitstellung des Fahrzeuges zu erfolgen. Bleibt der Auftraggeber nach
Ablauf einer Nachfrist in Verzug, so ist der Vermittler berechtigt, die vertragliche
Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15%
des Kaufpreises zu fordern. Verzugszinsen werden mit 5% p.a. über dem Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank berechnet.
Die Zahlung kann nur mit Bargeld, per LZB-Scheck oder durch Vorabüberweisung
erfolgen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeuges
den Kaufpreis zu zahlen.
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum
der Firma Eibl Auto Kontor .
Mit der Zahlung des Rechnungsbetrages sind der Kaufpreis für das Fahrzeug
sowie die Gebühren und Auslagen des Vermittlers abgegolten.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben alle
anderen Bestimmungen rechtswirksam. .